„Stärkt die Abwehrkräfte“, „Fördert die Leistungsfähigkeit“, „Reich an Vitamin C“ – das sind Angaben, die Verbraucher immer häufiger auf Lebensmitteln finden. Ab dem 1. Juli 2007
werden sich die gesetzlichen Regelungen zur Verwendung solcher Angaben ändern. Dann
tritt die EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln
in Kraft. Nach Artikel 4 der Verordnung dürfen Lebensmittelhersteller solche Angaben
nur verwenden, wenn sie auf einer Positivliste der EU aufgeführt sind und wenn das Lebensmittel
einem vorgegebenen Nährwertprofil entspricht. Auch für den Verbraucher wird
sich damit einiges ändern. Er sollte deshalb wissen, was die neuen gesetzlichen Regelungen
bedeuten. Das BfR hat einige Fragen und Antworten zu nährwert- und gesundheitsbezogenen
Angaben sowie zu Nährwertprofilen zusammengestellt und ein Konzept für die wissenschaftliche Basis solcher Health Claims erarbeitet.
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